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   RG, 19.02.1907 - II 890/06   

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https://dejure.org/1907,408
RG, 19.02.1907 - II 890/06 (https://dejure.org/1907,408)
RG, Entscheidung vom 19.02.1907 - II 890/06 (https://dejure.org/1907,408)
RG, Entscheidung vom 19. Februar 1907 - II 890/06 (https://dejure.org/1907,408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist es zum Begriffe des widerrechtlichen Eindringens erforderlich, daß der ganze Körper des Täters in die Wohnung 2c eines anderen gelangt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 39, 440
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 21.03.2016 - 4 UF 26/16

    Gewaltschutz: Eindringen in befriedetes Besitztum (Hineinlehnen in Balkonbereich)

    Dabei ist es grundsätzlich anerkannt, dass es ausreichend ist, wenn der Täter - etwa indem er einen Fuß in die Wohnungstür setzt oder indem er durch ein Fenster greift - mit einem Teil seines Körpers in einen geschützten Raum eindringt (vgl. RGSt 39, 440).
  • VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 13/97

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei inhaltlich neuem

    Eindringen in diesem Sinne bedeutet das Gelangen in die geschützten Räume gegen den Willen des Berechtigten (vgl. schon RGSt 39, 440, 441; Schönke/Schröder-Lenckner, aaO, § 123 StGB, Rn. 11 m. w. N. auch zu im wissenschaftlichen Schrifttum vertretenen Nuancierungen).
  • VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 15/97

    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Bundesrecht; Strafprozeßrecht;

    Eindringen in diesem Sinne bedeutet das Gelangen in die geschützten Räume gegen den Willen des Berechtigten (vgl. schon RGSt 39, 440, 441; Schönke/Schröder-Lenckner, a.a.O., 25. Aufl. 1997, § 123 StGB, Rdn. 11 m.w.N. auch zu im wissenschaftlichen Schrifttum vertretenen Nuancierungen).
  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 332/54

    Rechtsmittel

    Zum Eindringen im Sinne des § 123 StGB genügt es, daß der Körper des Täters zum Teil in die fremde Wohnung gebracht und das fremde Hausrecht unbefugt dadurch gestört wird (RGSt 39, 440).
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